Ersatzwahl für ein Mitglied der Rechnungsprüfungskommission
Aufgrund des Rücktritts von Ines Schaller findet am 18.05.2025 die entsprechende Ersatzwahl statt.
Vorschläge zur Aufnahme von Kandidatinnen und Kandidaten auf die Namenliste (§ 38 StWG) sind der Gemeindekanzlei bis Montag, 24. März 2025, 16.30 Uhr, zu melden. Entsprechende Formulare können bei der Gemeindekanzlei angefordert, bzw. hier heruntergeladen werden.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen.
Der Vorschlag ist von mindestens 10 im Wahlkreis wohnhaften anderen Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden. (§ 37 StWG).
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass auch auf der Namenliste nicht aufgeführte Personen wählbar sind.
Der Gemeinderat